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Auch in Zukunft auf bewährte Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker setzen

Am 23. November 2016 fand eine Informationsversammlung des Apothekerverbandes des Kantons Bern (AKB) statt. Der Vorstand informierte seine Mitglieder über wichtige Meilensteine sowie über die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern und diskutierte die Strategien des Verbandes fürs kommende Jahr. Der Apothekerverband setzt in der Medikamentenabgabe auch in Zukunft auf das bestehende bewährte System.

Bern, 14. Dezember 2016: Über 80 Teilnehmende besuchten die Informationsversammlung des Apothekerverbandes des Kantons Bern. Neben den vielfältigen Apotheken-internen Themen wurden insbesondere die Ausführungen betreffend die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern rege diskutiert. Dabei standen die Entlastung der Hausärzte sowie die effiziente und kostensparende Aufgabenerfüllung der beiden Medizinalberufe im Zentrum. AKB-Vizepräsident Peter Durtschi meint: «Der AKB ist überzeugt, dass die Zusammenarbeit zwischen Berner Apothekern und Ärzten ein Erfolgsmodell ist, welches auch in Zukunft auf verschiedenen Ebenen weiter ausgebaut und umgesetzt werden soll.»

Grippeimpfung in der Apotheke zur Entlastung der Hausärzte

Neben einem breiten Dienstleistungsangebot und der Medikamentenversorgung dürfen Apothekerinnen und Apotheker neu auch impfen. Während des ersten Pilotprojekts 2015/2016 haben sich 446 Personen in 25 Apotheken impfen lassen und dabei von einem kostengünstigen und niederschwelligen Angebot profitiert. Die Berner Bevölkerung hat damit ein klares Zeichen gesetzt, dass eine Nachfrage für dieses neue Impf-Angebot im Kanton besteht. Mit diesem Angebot unterstützen die Apotheken die Umsetzung der nationalen Strategie zur Grippeprävention. Als wichtiger medizinischer Leistungserbringer entlasten Apotheker damit Hausärzte und Notfallstationen – und tragen so zur Kostenersparnis im Gesundheitswesen bei.

Aktuelles System der Medikamentenabgabe im Sinne der Patienten

Das bewährte Modell der Mischform der Selbstdispensation funktioniert im Kanton Bern sehr gut. Die partnerschaftliche Aufgabenteilung gewährleistet die medizinische Versorgung im Sinne der Patienten: Der Arzt stellt die Diagnose und bestimmt die Therapie, der Apotheker kontrolliert gemäss dem Vieraugenprinzip die Verträglichkeit und allfällige Wechselwirkungen, prüft die mögliche Abgabe eines Generikums, weist auf mögliche unerwünschte Nebenwirkungen hin und berät zur Einnahme und Optimierung der Therapie.

Medizinische Grundversorgung gefährdet

Insbesondere im Fall von leichteren Erkrankungen ersparen Apotheker den teuren Gang zum Arzt und sind bei Erkrankungen erste medizinische Anlaufstelle. Würde das bewährte Selbstdispensationsverbot in der Stadt aufgehoben, entfiele ein wichtiger Anreiz für Hausärzte, sich auf dem Land niederzulassen. Bereits heute besteht die Tendenz, dass Hausärzte eher in die Stadt ziehen, wo sie flexiblere Arbeitsbedingungen haben. Damit besteht die Gefahr einer medizinischen Unterversorgung in ländlichen Gebieten. Durch den fehlenden Verdienst mit den rezeptpflichtigen Medikamenten wären viele Apotheken existentiell bedroht und das niederschwellige, kostengünstige Angebot der Apotheken würde in gewissen Regionen gänzlich entfallen, wie das in der Inner- und Ostschweiz bereits vielerorts der Fall ist. Verschwindet die Dienstleistung der Apotheken, müssten Patienten in jedem Fall einen Arzt konsultieren, was zu einer Verteuerung des Gesundheitswesens durch zusätzliche Belastungen für die Krankenversicherungen führt.

Auskunft:

Daniel Wechsler, Vorstand Apothekerverband des Kantons Bern, Verwalter Dropa Apotheke Bern, 031 311 65 88.
Sabine Kuert, Vorstand Apothekerverband des Kantons Bern, Inhaberin eigerApotheke in Bern, 031 371 22 03.
Weiterführende Informationen zum AKB finden Sie unter: www.apobern.ch.

* Die Erstabgabe von Heilmitteln ist bei allen Ärzten im Kanton Bern erlaubt. Die wiederholte Abgabe (Dauermedikation) ist in Ortschaften mit zwei oder mehr Apotheken nicht erlaubt (Voraussetzung ist, dass die Apotheken während 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche Notfalldienst leisten).

Der Apothekerverband des Kantons Bern (AKB) vertritt die Anliegen des Berufsstandes und wahrt die Berufsinteressen seiner Mitglieder gegenüber Behörden, Institutionen, anderen Organisationen und der Öffentlichkeit. Von den zurzeit rund 180 Apotheken im Kanton Bern sind 118 Mitglied im Apothekerverband des Kantons Bern.