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Coronavirus: Neue Regelungen zum Testen

Der Bundesrat hat sich am 25. August 2021 für eine Anpassung der nationalen Teststrategie entschieden.

Ab 1. Oktober 2021 gilt:
Tests von symptomatischen Personen und Personen mit engem Kontakt zu einer infizierten Person sowie PCR-Bestätigungstests führen prinzipiell nicht mehr zu einem Covid-Zertifikat.
Selbsttests, sowie Kosten für das Testmaterial bei Veranstaltungen werden prinzipiell nicht mehr vergütet.

Personen, die bereits eine Impfdosis erhalten haben, sollen sich bis Ende November 2021 weiterhin gratis testen lassen können, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. September 2021 verabschiedet und in Konsultation geschickt. Um Zeit für diese Konsultation zu haben, verlängert der Bundesrat die Übernahme der Testkosten für alle um zehn Tage bis am 10. Oktober 2021 (vgl. Medienmitteilung vom 24.09.2021).

Ab 11. Oktober 2021 gilt:
Die individuelle Teilnahme an Tests für Zertifikate werden vom Bund nicht vergütet.

Ausschliesslich bei der individuellen Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests sowie Antigen-Schnelltests gelten Ausnahmen für:

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest erforderlich)
  • Besuchende von Gesundheitseinrichtungen (keine Ausstellung eines Covid-Testzertifikates)

Neu ist die individuelle Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests für Testzertifikate möglich (Kostenübernahme mit denselben Beschränkungen wie bei Antigen Schnelltests für Testzertifikate).

Die Kosten für Tests bei einmal geimpften Personen, die zu Testzertifikaten führen, werden bis 30. November 2021 vom Bund getragen (bis zur vollständigen Impfung).

Die Kosten für die Ausstellung von Zertifikaten im repetitiven Testen werden vom Bund übernommen.

Die Dokumente auf der Webseite des BAG werden in den kommenden eins bis zwei Wochen entsprechend den Entscheidungen adaptiert.

Weiterhin gilt:
Neben PCR-Tests können nur Sars-CoV-2-Schnelltests zur Fachanwendung überhaupt zu einem Covid-Zertifikat führen und sind nicht zur Abgabe an die Person, die sich testen lassen will, vorgesehen.

Selbsttests dürfen ans Publikum abgegeben werden. Diese können aber nicht zu einem Covid-Zertifikat führen.

PCR-Tests mit Selbstentnahme von Proben (Speichel) ausserhalb der Probeentnahmestelle sind zulässig (z.B. per Post eingeschickt) und können auch zu einem Testzertifikat führen, solange die Vorgaben befolgt sind. Zudem muss die Identität der zu testenden Person geprüft werden und die sichere Zuordnung der Probe zur zu testenden Person durch geeignete Vorkehrungen, namentlich durch Videoüberwachung, sichergestellt werden. PCR-Einzeltests für Testzertifikate oder Reisen sind selbst zu bezahlen.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen rund ums Testen finden Sie auf den Webseiten des Bundesamts für Gesundheit BAG und pharmaSuisse. Hier finden Sie zudem eine Übersicht aller Bernischer Apotheken, welche Tests anbieten.