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Der Apothekernotfalldienst entlastet andere medizinische Notfallstellen

Apotheken im ganzen Kanton Bern gewährleisten jederzeit den Zugang zu wichtigen Heilmitteln. Verschreibungspflichtige Medikamente können auch nachts eingelöst werden. Zudem stehen die Medikamentenexperten 24/7 mit medizinischer Beratung zur Verfügung. So werden andere Notfallstellen von Spitälern und Ärzten entlastet und damit Gesundheitskosten gespart.

Bern, 8. März 2017 – In der Bahnhof Apotheke Zbinden in Burgdorf hat der Apothekerverband des Kantons Bern informiert, wie der Notfalldienst der Apotheken im Kanton organisiert ist. Thomas Zbinden, Apotheker FPH und Inhaber der Bahnhofapotheke Burgdorf, erläuterte das Notfallsystem am Beispiel Burgdorf: In der Region teilen sich die drei ansässigen Apotheken untereinander auf. Jede Apotheke übernimmt so eine Woche lang den Notfalldienst. Braucht ein Anwohner aus der Region in der Nacht ein bestimmtes Medikament oder eine Abklärung, ruft er die Notfallnummer der Burgdorfer Apotheken an. Dort wird er automatisch an den diensthabenden Apotheker weitergeleitet. Am Sonntag sind am Morgen und am Nachmittag ein bis zwei Personen in der Apotheke vor Ort und stehen während dieser Zeit – auch ohne Voranmeldung – zur Verfügung.

Patientenwünsche sind vielfältig – das Angebot der Apotheken auch

«An einem Wochenende nehmen im Schnitt 30 bis 60 Personen den Präsenzdienst in Anspruch und rund zwei bis vier Personen rufen wochentags auf die Dienstnummer an», fasst Thomas Zbinden seine Erfahrungen zusammen. Die Patientenwünsche sind dabei vielfältig und reichen von Patienten mit grippalen Infekten, von einem Kind mit Verdacht auf Windpocken und einigen Wundbeurteilungen bis hin zu einer jungen Frau für die «Pille danach» und Lastwagenfahrer mit starker allergischer Reaktion auf Blütenpollen.

Behandlung durch den Apotheker spart Gesundheitskosten

Von 1000 Personen, die ärztliche Hilfe anfordern, brauchen nur 250 einen ausgebildeten Arzt oder die Einweisung in ein Spital. In 750 Fällen sind es Bagatellerkrankungen oder -verletzungen, bei denen sich die Patienten mit dem Rat einer Apotheke versorgen könnten. Deshalb sind Hausärzte und die Notfallstationen der Spitäler oft überlastet und die Gesundheitskosten werden unnötig in die Höhe getrieben. Apotheker können mit ihrem fundierten medizinischen Wissen diesem Trend entgegenwirken. «Wichtig ist, dass der Notfalldienst in der Bevölkerung bekannter gemacht und auch wirklich genutzt wird», meint Thomas Zbinden und ergänzt «wenn nötig leiten die Apotheker die Patienten an ein Spital weiter.»

Medikamente innert 30 Minuten verfügbar

Das Gesundheitsgesetz (GesG) vom 02.12.1984 (Stand 01.01.2014) Art 30.a schreibt vor, dass in Ortschaften mit mindestens zwei öffentlichen Apotheken deren Inhaberinnen und Inhaber verpflichtet sind, die Notfallversorgung mit Heilmitteln zu gewährleisten. Apotheken verfügen über ein vielfältiges Sortiment, das schnell verfügbar ist. In der Regel kann ein dringliches Medikament zu jeder Tageszeit innert 30 Minuten nach Anruf auf die Notfallnummer in der Apotheke bezogen werden. «Teilweise erfolgt nur eine telefonische Beratung, wenn beispielsweise der Patient ein geeignetes Medikament zu Hause hat, aber die Anwendung für seine akuten Beschwerden nicht kennt», erklärt Daniel Wechsler, Vorstandsmitglied des Berner Apothekerverbandes. Wenn der Patient immobil ist, gibt es in vielen Notfallregionen die Möglichkeit des Taxi-Kurierdienstes.

Auskunft:

Daniel Wechsler, Vorstand Apothekerverband des Kantons Bern, Verwalter Dropa Apotheke Bern, 031 311 65 88.
Weiterführende Informationen zum AKB finden Sie unter: www.apobern.ch.

Der Apothekerverband des Kantons Bern (AKB) vertritt die Anliegen des Berufsstandes und wahrt die Berufsinteressen seiner Mitglieder gegenüber Behörden, Institutionen, anderen Organisationen und der Öffentlichkeit. Von den zurzeit rund 180 Apotheken im Kanton Bern sind 118 Mitglied im Apothekerverband des Kantons Bern. Weitere Informationen zum Verband und seinen Mitgliedern finden Sie auf der Webseite: www.apobern.ch.

Medienmitteilung [PDF]