Der Apothekerverband des Kantons Bern bietet seinen Mitgliedern wichtige Unterlagen für die tägliche Arbeit. Einige davon finden Sie hier auf dieser Seite.
- Newsletter
Wir versenden etwa viermal jährlich unsere News. Hier findest du die vergangenen Newsletter. Und hier kannst du den Newsletter abonnieren (Mitglieder erhalten den Newsletter automatisch).
- Notfalldienst
» Notfalldienstreglement / Réglement régissant le service de garde (PDF)
» Richtlinien / Directives (PDF)
» Ausführungsbestimmungen zum Notfalldienstreglement vom 28.06.2022 / Dispositions d’exécution du règlement régissant le service de garde du 28.06.2022 (PDF)
- QMS / QQS
Künftig werden alle Medizinalberufe zur Qualitätssicherung verpflichtet. Viele Apotheker beteiligen sich schon heute am Qualitätsmanagementsystem QMS. Im geltenden Tarifvertrag mit den Krankenkassen sind jetzt schon regelmässige Testkundenbesuche in Apotheken vorgesehen.
- netCare-Apotheke
netCare-Apotheken bieten die Möglichkeit, sich einer sofortigen Triage zu unterziehen. Es wird entschieden, wann ein Arzt (in einer nahegelegenen Praxis oder auch per Telekonsultation) beizuziehen ist. Oft erübrigt sich der Gang zum Arzt oder in den Notfall, weil direkt in der Apotheke eine Lösung für das Gesundheitsproblem gefunden wird.
- Impfen
Seit dem 1. Januar 2026 ist die revidierte Gesundheitsverordnung des Kantons Bern in Kraft (Link zur Verordnung).
Wichtig für die Apotheken sind vor allem folgende Änderungen:
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- Apotheker sind berechtigt, andere Leistungen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie zur Verhütung von Krankheiten zu erbringen, sofern sie die Kompetenz dazu aufgrund von Aus-, Weiter- und Fortbildungen vorweisen
- Berechtigung, mit Bewilligung des GA kapillare Blutentnahmen durchzuführen (diese Tätigkeit kann an fähige Drittpersonen übertragen werden)
- Bei Personen ab 16 Jahren ohne ärztliche Verschreibung die Impfungen gegen Grippe, FSME, Hepatitis A, B und A und B, Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio, Covid-19 und weitere Impfungen gemäss schweizerischen Impfplan vorzunehmen.
- Apothekerinnen und Apotheker können die Durchführung der kapillare Blutentnahmen und Impfungen an Personen unter ihrer fachlichen Aufsicht und Verantwortung übertragen.
- Vorsorgeuntersuchungen
Mittels Vorsorgeabklärungen senken Apothekerinnen und Apotheker das Risiko der Kunden an Lungeninsuffizienz, Diabetes, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder Darmkrebs zu erkranken.